Kosten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: 

Als Vertragspsychotherapeutin bin ich zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen berechtigt. Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde (max. 3) und den probatorischen Sitzungen (mind. 2 bis max. 4) übernehmen gesetzliche Krankenkassen je nach Indikation in der Regel eine Kurzzeittherapie im Umfang von 12 bzw. 24 Einzelsitzungen (KZT 1 bzw. KZT 2) oder nach gutachterlicher Empfehlung eine Langzeittherapie im Umfang von 60 Einzelsitzungen (LZT). Sie benötigen lediglich Ihre Krankenkassenkarte, eine Überweisung ist nicht erforderlich.


Wenn Sie privat versichert sind: 

Die von privaten Krankenkassen übernommenen Leistungen für eine Psychotherapie sind unterschiedlich und jeweils abhängig von den von Ihnen vereinbarten Konditionen. Deswegen bringen Sie bitte vor dem therapeutischen Erstgespräch in Erfahrung, welche Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden.


Wenn Sie beihilfeberechtigt sind: 

In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie anteilig von den Beihilfestellen übernommen. Bitte kümmern Sie sich um die von der Beihilfe geforderten Unterlagen zur Beantragung der Kostenübernahme und bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.


Wenn Sie Selbstzahler sind: 

Wenn Sie sich für unterstützende Gespräche ohne entsprechenden Krankheitswert, Selbsterfahrung, Coaching oder Supervision interessieren, so werden Ihnen diese Termine privat in Rechnung gestellt. Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Auch wenn Ihre Behandlung nicht bei der Krankenkasse oder Beihilfestelle vermerkt werden soll, kann ebenfalls eine private Abrechnung erfolgen. Hierbei entfallen für Sie alle Formalitäten.