Als Vertragspsychotherapeutin bin ich zur Behandlung gesetzlich Versicherter im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen. Eine Überweisung ist für die Psychotherapeutische Sprechstunde grundsätzlich nicht erforderlich. Für die Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte. Vor einer Richtlinientherapie findet grundsätzlich eine Psychotherapeutische Sprechstunde statt. Bei Erwachsenen kann diese in Einheiten von mindestens 25 Minuten bis zu sechsmal je Krankheitsfall, insgesamt bis zu 150 Minuten, in Anspruch genommen werden. Vor Beginn einer Richtlinientherapie sind bei Erwachsenen in der Regel mindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen vorgesehen. Je nach individueller Situation kommen unterschiedliche Behandlungsumfänge (Kurzzeit- oder Langzeittherapie) in Betracht. Welche Behandlung im Einzelfall angezeigt ist und in welchem Umfang Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wird im Rahmen der diagnostischen und therapeutischen Abklärung besprochen.
Welche Kosten von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den darin vereinbarten Bedingungen. Bitte klären Sie deshalb möglichst vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und ob hierfür eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.
Bei Beihilfeberechtigung richtet sich die Kostenübernahme nach den jeweils geltenden beihilferechtlichen Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Beihilfestelle über die erforderlichen Unterlagen und das Verfahren zur Beantragung der Kostenübernahme.
Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch privat als Selbstzahlerleistung erfolgen. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) bzw. den jeweils geltenden gebührenrechtlichen Regelungen.
Darüber hinaus biete ich – unabhängig von einer psychotherapeutischen Behandlung – Supervision, Selbsterfahrung und Coaching an. Diese Angebote sind keine Psychotherapie und werden gesondert vereinbart und abgerechnet.